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Geprüfter Wirtschaftsmediator
Eine neue fachliche Qualifikation stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland
Ist unser Rechtssystem nicht gut genug?
Die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik gehört zweifellos zu den besonderen Stärken des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Unser differenziertes Rechtssystem hat aber auch schwerwiegende Nachteile: Ungeklärte Rechtsfragen und Prozesse behindern die produktive Arbeit und können in vielen Fällen gerade für mittelständische Unternehmen existenzgefährdend sein. Sie kosten nicht nur viel Zeit und Geld, sie ruinieren auch häufig langjährige und erfolgreiche Kooperationen.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die rechtlich geregelte Mediation als Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren zahlreiche Vorteile bietet:
- Geringerer Zeitaufwand,
- geringere Kosten und
- die Chance gefährdete wirtschaftliche Beziehungen auf eine neue vertrauensvolle Grundlage zu stellen.
Dies gilt für alle Bereiche, wo Menschen oder Institutionen wirtschaftliche Beziehungen pflegen, wo unterschiedliche Auffassungen über gegenseitige Rechte und Pflichten bestehen oder wo wechselseitige Rechte und Pflichten gegeneinander abgegrenzt werden müssen.
Welche Schattenseiten gerichtlicher Verfahren führen zu wirtschaftlichen Nachteilen für alle Beteiligten?
Gerichtsverfahren im wirtschaftlichen Bereich kosten nicht nur viel Zeit und Geld, sie blockieren darüber hinaus auch aus emotionalen Gründen die produktive Arbeit in Unternehmen:
Im gerichtlichen Verfahren versuchen die beteiligten Parteien naturgemäß ihre Rechtsposition von Anfang an so aufzubauen, dass sie ihre Chancen auf einen Erfolg im Gerichtsverfahren maximieren und die anfallenden Kosten, so weit wie überhaupt möglich, auf die Gegenpartei abwälzen zu können. Diese Ausgangslage führt dazu, dass beide Parteien versuchen bereits in ihren ersten Schriftsätzen die Ausgangslage zu dem Gerichtsverfahren so darzustellen, dass die selektiv herangezogenen rechtlichen Bestimmungen und die genannten Fakten geeignet sind das Verhalten der Gegenpartei in einem möglichst negativen Licht erscheinen zu lassen. Das gezielte Weglassen relevanter Details, das Unterstellen negativer Absichten, das Behaupten von Halbwahrheiten, die einseitige Auswahl von zitierten rechtlichen Bestimmungen, die Verwendung pseudosachlicher Argumente reizen die Gegenseite häufig bis aufs Blut.
Vieles von dem, was getan wird um ein vorteilhaftes Gerichtsurteil für die eigene Seite zu erreichen, ist also in hohem Maß geeignet den Konflikt zu verschärfen und "Öl ins Feuer zu gießen". Je länger ein Prozess dauert, je mehr Schriftsätze ausgetauscht werden, je mehr Wunden geschlagen werden, desto mehr wird der Konflikt emotionalisiert und desto geringer werden die Chancen für einen gerichtlichen Vergleich, der für beide Seiten zufrieden stellend ist.
Eine wirtschaftliche Zusammenarbeit, die in der Vergangenheit häufig beiden Parteien viele Vorteile gebracht hat, wird für die Zukunft unmöglich gemacht.
Am Ende eines Prozesses gibt es daher in der Regel zumindest einen häufig sogar zwei Verlierer.
Durch welche Besonderheiten unterscheidet sich die Mediation von dem traditionellen Gerichtsverfahren?
In der Mediation ist von vorneherein emotional und sachlich eine weit günstigere Ausgangslage gegeben:
Bevor ein Mediationsverfahren eingeleitet wird, wissen beide Seiten oder werden beide Seiten darüber aufgeklärt, dass es nach einem (erfolgreich) abgeschlossenen Mediationsverfahren weder einen Sieger noch einen Verlierer, sondern im Erfolgsfall zwei Gewinner geben wird.
Sind beide Parteien bereits vor dem eigentlichen Anfang des Mediationsverfahrens sachgerecht informiert, steht bei beiden Parteien am Anfang die Entscheidung in der Mediation eine Lösung zu suchen, mit der auch die Gegenseite einverstanden sein kann. Das Wissen, dass auch die Gegenseite den entsprechenden Entschluss gefasst hat, stellt ein erstes Einvernehmen zwischen den Parteien an den Anfang der gemeinsamen Anstrengungen.
Gerade diese positive emotionale Vorbedingung fehlt naturgemäß in jedem gerichtlichen Verfahren!
Das Zusammenkommen zu dem ersten Mediationstermin, ist also ein erster, für beide Seiten erkennbarer Beleg für die grundsätzliche Bereitschaft der Gegenseite, gemeinsam eine Lösung zu suchen.
Dieser wichtige positive emotionale Sachverhalt wird durch den Mediator am Anfang des ersten Termins noch einmal durch ausdrückliches Befragen beider Parteien verifiziert und dadurch hervorgehoben. Erst wenn beide Seiten eine entsprechende Frage ausdrücklich bejaht und sich damit auch selbst in gewisser Weise zu einer konstruktiven Mitarbeit verpflichtet haben, wird mit der eigentlichen Mediation begonnen.
Der Mediator erläutert die eigene Aufgabe und die Regeln an die sich beide Parteien während des Gesprächs halten sollen sowie die einzelnen Schritte der Mediation.
Im Hinblick auf die eigene Aufgabe des Mediators wird hervorgehoben, dass es Aufgabe der Parteien, und nicht von Mediator, ist eine einvernehmliche gemeinsame Lösung zu finden.
Haben beide Seiten ausdrücklich ihre Bereitschaft bestätigt sich an diese Regeln und das beschriebene Vorgehen zu halten, bekommen beide Parteien - nachdem sie sich unter einander über die Reihenfolge geeinigt haben - die Gelegenheit ihre eigene Position, so ausführlich wie gewünscht, darzustellen. Der Mediator fasst die jeweils vorgetragene Position einer Partei mit eigenen Worten noch einmal zusammen und fragt gegebenenfalls nach, ob alles Wesentliche dabei von ihm genannt und aus der Sicht der jeweiligen Partei richtig verstanden wurde. Im nächsten Schritt klärt der Mediator durch detaillierte Nachfragen noch weiter ab, welche Interessen- und Wertekonflikte möglicherweise im Hintergrund bestehen und bei dem Suchen nach einer gemeinsamen Konfliktlösung berücksichtigt werden müssen.
Ist dieser erste Gesprächsteil abgeschlossen, haben beide Seiten die Gewissheit, dass ihre jeweilige Position zumindest von dem Mediator aufgenommen und verstanden worden ist. Auch der mündliche Vortrag von Seiten der Betroffenen ist naturgemäß "parteiisch" und ist für die Gegenseite oft nur sehr schwer ruhig anzuhören, der mündliche Vortrag ist aber dennoch leichter zu verkraften und hat in der Regel weniger langfristige negative emotionale Wirkung als ein Schriftsatz.
Beide Parteien haben auch erfahrungsgemäß beim Zuhören begonnen etwas mehr Verständnis für die Position der Gegenseite zu entwickeln. Das Suchen nach einer gemeinsamen Lösung kann nach einem solchen Start mit einer sehr realistischen Aussicht auf einen konstruktiven Ausgang begonnen werden.
Selbst verständlich sind gerade bei komplexen wirtschaftlichen Konflikten auch in der Mediation mehrere Termine erforderlich, diese können aber weit kurzfristiger als im Gerichtsverfahren terminiert werden. Daher führt das Mediationsverfahren bereits aus diesem Grund zu erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen.
Unter diesen Bedingungen werden also in der Mediation bei dem Suchen und Entwickeln einer für beide Seiten akzeptablen Lösung, regelmäßig die Weichen für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft gestellt. Gelingt es eine gemeinsame Lösung zu finden ist nicht nur der aktuelle Konflikt beigelegt, es sind gleichzeitig auch die Voraussetzungen für fruchtbare zukünftige geschäftliche Beziehungen geschaffen.
Vor diesem Hintergrund liegen die Vorteile, die ein Mediationsverfahren im Vergleich zu einem traditionellen gerichtlichen Verfahren haben kann, auf der Hand. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Nutzung dieser Form der Konfliktlösung innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens schaffen wird.
Wie unterscheidet sich die Aufgabe eines Mediators von der eines Schlichters oder Richters?
Der Mediator fällt keine Urteile und trifft keine Entscheidungen wie dies Richter und Schlichter tun. Er gewährleistet durch seine Autorität und seine Sachkunde, dass die einzelnen Stufen des Mediationsprozesses so durchlaufen werden, dass jede der beteiligten Parteien sich sicher sein kann, dass die eigene Position so sachgerecht und so detailliert, wie für notwendig gehalten, dargestellt und bei der gemeinsamen Lösung berücksichtigt werden kann. Der Mediator unterbindet einen respektlosen Umgang der Parteien miteinander und strukturiert den Gesprächsverlauf so, dass Punkt für Punkt alle relevanten Inhalte abgearbeitet und in einer vertraglich fixierten Lösung berücksichtigt werden können.
Dabei macht er keine eigenen Lösungsvorschläge sondern verdeutlicht den beiden Parteien - notfalls immer wieder - die gemeinsame Verantwortung für das Entwickeln einer einvernehmlichen Lösung.
Welche Qualifikationen braucht ein Wirtschaftsmediator?
Ein Mediator muss die einzelnen Stufen des Mediationsprozesses kennen und leiten können. Er muss über eine angemessene Gesprächstechnik verfügen um das Gespräch in einer respektvollen und partnerschaftlichen Weise leiten zu können ohne die Parteien zu bevormunden.
Ein Mediator muss in der Lage sein mit der notwendigen Autorität ein emotionales Aufschaukeln von Konflikten im Gespräch im Keime zu erkennen und zügig zu unterbrechen. Er muss auch bei komplexen Sachverhalten den Überblick gewinnen und bewahren. Dabei genügt es nicht, dass er selbst den Überblick gewinnt und behält. Notwendig ist auch eine strukturierte Anleitung der Gesprächsteilnehmer beispielsweise durch schriftliche Darstellung der einzelnen Konfliktbereiche und Lösungsmöglichkeiten am Flipchart.
In der Wirtschaftsmediation sind auch wirtschaftliche Kenntnisse wichtig um das Gespräch angemessen strukturieren und leiten zu können. Darüber hinaus muss der Mediator aber auch über die notwendige emotionale Stabilität verfügen um auch in aufgeheizter Atmosphäre den Überblick zu behalten und das Gespräch in ein ruhigeres Fahrwasser lenken zu können.
Wichtig ist es ferner, dass er in seinem gesamten Verhalten die Haltung der „Allparteilichkeit deutlich macht. Allparteilich bedeutet, dass der Mediator in der Lage ist in der jeweiligen Gesprächssituation sowohl die Perspektive der einen wie der anderen Partei aufzunehmen und zu formulieren ohne zum Verbündeten für die eine oder andere Seite zu werden. Durch die Haltung der Allparteilichkeit wird gewährleistet, dass sich beide Parteien trotz gegensätzlicher Positionen durch den Mediator sachlich verstanden und begleitet fühlen.
Wie kann die Qualifikation Geprüfter Wirtschaftsmediator erworben werden?
Die Qualifikation zum Mediator erfordert nicht nur die Vermittlung theoretischer Kenntnisse sondern auch das Erwerben und Vertiefen ganz praktischer Fähigkeiten im Umgang mit Menschen, ihren Konflikten und Emotionen. Eine Ausbildung, die diese Qualifikationen und Fähigkeiten vermitteln soll, muss theoretische Inhalte ebenso umfassen wie intensive praktische Übungen. Dozentinnen und Dozenten, die diese Qualifikationen vermitteln sollen, müssen dementsprechend nicht nur wissenschaftliche Qualifikationen sondern ebenso sehr soziale Kompetenzen und wirtschaftliche sowie juristische Kenntnisse besitzen.
Angesichts dieser Anforderungen erschien es sinnvoll eine Ausbildung zu konzipieren, die in Kooperation eines Universitätsinstitutes und einer Institution der Wirtschaft durchgeführt wird. Nach umfangreichen Vorarbeiten wird nun eine solche Ausbildung gemeinsam vom INeKO Institut an der Universität zu Köln und der Academy of Finance Bonn, VÖB-Service GmbH ab Herbst 2012 angeboten werden.
Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Ausbildung!

